Förderungen für Elektro-Mobilität
Die Elektro-Mobilität ist die Zukunft. Gemeinsam mit den attraktiven Förderungen des Bundes setzt Vösendorf einen wichtigen Schritt diese Mobilitätsform vor den Vorhang zu holen.
Förderung der Gemeinde
E-Autos bzw. E-Klein-Lkws
Privathaushalte und Betriebe können pro neu angekauftem E-Auto bzw. E-Klein-Lkw (Fahrzeugklasse M1 und N1) einen maximalen Förderbetrag von € 500.– (maximal 5 % der Anschaffungskosten) beantragen. Die Luxusklasse wird künftig nicht mehr gefördert, darum wurde bei E-Autos die Obergrenze der Neufahrzeuge mit € 60.000,- brutto (Basismodell ohne Sonderausstattung) gedeckelt.
Einspurige E-Fahrzeuge
Alle anderen, meist einspurigen E-Fahrzeuge, werden mit maximal € 300.- (maximal 20 % der Anschaffungskosten) gefördert. Die Gemeinde fördert E-Micro-Scooter, E-Bikes, E-Transport- und E-Lastenräder, E-Roller und E-Scooter, E-Mopeds, E-Microcars (zweispurig) und E-Motorräder.
Pro Kalenderjahr hat die Marktgemeinde Vösendorf eine bestimmte Fördersummenhöhe budgetär vorgesehen. Wir informieren, dass Förderungen ausgeschüttet werden, solange Fördergelder vorhanden sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder.
Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien, die verpflichtend einzuhalten sind. Ihre saldierten Rechnungen und weitere benötigte Beilagen können Sie bis maximal 6 Monate nach Rechnungsdatum bei der Marktgemeinde einreichen.
Förderung des Bundes
Kommunal Kredit Public Consulting (KPC)
Weitere Informationen finden Sie hier, beachten Sie das freie Förderbudget.