Förderungen für Elektro-Mobilität

Förderungen für Elektro-Mobilität

Die Elektro-Mobilität ist die Zukunft. Gemeinsam mit den attraktiven Förderungen des Bundes setzt Vösendorf einen wichtigen Schritt diese Mobilitätsform vor den Vorhang zu holen.

Förderung der Gemeinde

E-Autos bzw. E-Klein-Lkws

Privatpersonen können pro neu angekauftem E-Auto bzw. E-Klein-Lkw (Fahrzeugklasse M1 und N1) einen maximalen Förderbetrag von EUR 500,- beantragen. Die Luxusklasse wird künftig nicht mehr gefördert, darum wurde bei E-Autos die Obergrenze der Neufahrzeuge mit EUR 60.000,- brutto (Basismodell ohne Sonderausstattung) gedeckelt.

Einspurige E-Fahrzeuge und E-Transporter- und Lastenräder

E-Bikes, E-Mopeds, E- Motorräder werden mit EUR 100,-, E-Roller, E-Micro-Scooter und E-Scooter mit EUR 50,- und E-Transport -u. E-Lastenräder mit EUR 200,- gefördert.

Wallboxen

Mit PV-Strom betriebene Wallboxen, die via OCPP oder Modbus kommunikationsfähig sind, werden mit EUR 100,- gefördert.

 

Pro Kalenderjahr hat die Marktgemeinde Vösendorf eine bestimmte Fördersummenhöhe budgetär vorgesehen. Wir informieren, dass Förderungen ausgeschüttet werden, solange Fördergelder vorhanden sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder.

Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Richtlinien, die verpflichtend einzuhalten sind. Ihre saldierten Rechnungen und weitere benötigte Beilagen können Sie bis maximal 6 Monate nach Rechnungsdatum bei der Marktgemeinde einreichen. Pro Maßnahme kann innerhalb von 10 Jahren einmal um Förderung angesucht werden.

 

Förderung des Bundes

Kommunal Kredit Public Consulting (KPC)

Weitere Informationen finden Sie hier, beachten Sie das freie Förderbudget.

 

Bildergalerie: