Nächtigungstaxe

Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die sich die Gemeinden und das Land Niederösterreich gemäß § 11 leg. cit. aufteilen. Es handelt sich dabei um eine Selbstberechnungsabgabe nach der Bundesabgabenordnung.

Der Unterkunftgeber ist zur ordnungsgemäßen Einhebung und Abfuhr verpflichtet, er wird mit der Entrichtung der Nächtigungstaxe des Gastes Schuldner und haftet für die Entrichtung und Abfuhr der Nächtigungstaxe.

In den weiterführenden Links finden Sie alle notwendigen Infos zur Nächtigungstaxe.

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