Kurzparkzone NEU

Kurzparkzone NEU

Kurzparkzone NEU

Um auf den Verkehrsdruck aus Wien zu reagieren, hat der Vösendorfer Gemeinderat einstimmig neue Kurzparkzonen verordnet. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte zu den einzelnen Zonen und können weiters die dazugehörigen Verordnungen einsehen.

Für Anrainer mit Hauptwohnsitz in den betroffenen Gebieten wurden Ausnahmegenehmigungen geschaffen. In den davor bestehenden Kurzparkzonengebieten wurden bereits seit einigen Jahren Parkberechtigungen ausgestellt. Diese Parkberechtigungen behalten bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Es besteht die Möglichkeit für zwei mehrspurige Fahrzeuge, die auf Anrainer dieser Zonen angemeldet sind, kostenfrei eine Parkberechtigung online oder im Bürgerservice der Marktgemeinde Vösendorf zu beantragen. Es wird eine Verwaltungsabgabe und eine Bundesabgabe durch die Gemeinde eingehoben. Diese Parkberechtigung ist dann jeweils vom Tag der Ausstellung an gerechnet für den Zeitraum von zwei Jahren gültig. Auch wenn Sie ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung besitzen (Bestätigung des Unternehmens muss vorgelegt werden), in dem betroffenen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie für dieses Kraftfahrzeug eine Parkberechtigung für zwei Jahre beantragen.

Sie können Ihre Parkberechtigung nun auch online beantragen.

 

Zone 1 – Haidfeldsiedlung

Betrifft:
Östliche Seite der Schönbrunner Allee entlang der ON1-ON77
Franz Schubert-Gasse
Karl Weiss-Gasse
Haidfeldstraße
Raimundgasse
Stefan Brauneder- Gasse
Franz Spiegel-Gasse
Franz Gruber-Gasse
Heinrich Tröber-Gasse
Fritz Schmerold-Gasse
Jakob Janisch-Gasse und Am Haidegrund.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum:
Werktags Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

Zone 2 – Kalesasiedlung

Betrifft:
Westliche Seite der Schönbrunner Allee entlang der GstNr. 40/133, 20/5, 15/3
Dr. Pertich-Gasse
Schweizergasse
Sperlinggasse, Baslergasse.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum::
Werktags Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

Zone 3 – Marktviertel

Betrifft::
Marktstraße
Konsumstraße und Ortsstraße ON1-ON51.

Dauer:
Ganzjährige gebührenpflichtige Parkzone.

Zeitraum::
Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Hier finden Sie die Verordnung zur Parkabgabeordnung.

Zone 4 – Dr. Karl Renner-Gasse

Betrifft::
Dr. Karl Renner-Gasse

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 90 Minuten.

Zeitraum::
Montag bis Sonntag von 07:00 bis 23:00 Uhr

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

Zone 5 – Roseggersiedlung

Betrifft::
Wilhelm Hafenscher-Gasse
Am Petersbach
Weinberggasse
Rossödengasse
Leopold Stipcak-Gasse
Mitterberggasse

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum::
Werktags Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

Zone 6 – Marktviertel (Dr. Robert Firneis-Straße)

Betrifft::
Dr. Robert Firneis-Straße.

Dauer:
Ganzjährige gebührenpflichtige Parkzone.

Zeitraum::
Montag bis Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr

Hier finden Sie die Verordnung zur Parkabgabeordnung.

Zone 7 – Schönbrunner Allee/Ortsstraße

Betrifft: (beidseitig):
Schönbrunner Allee entlang GstNr. 1659/6
Leopold Mandl-Gasse
Schönbrunner Allee und Ortsstraße im Bereich GstNr. 1655/5
Klausengasse ON2 bis ON32
Birkenweg
Roßdorfstraße ON1 bis ON15
Freiheitsstraße ON1 bis ON25
Taubengasse
Mühlfeldgasse
Mühlgasse
Ortsstraße entlang GstNr. 1655/14 von ON34-ON38
Ortsstraße entlang GstNr. 1655/10
Ortsstraße ON101-ON121
Ortsstraße entlang GstNr. 414/2

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum::
Werktags Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

Zone 8 – Triester Straße

Betrifft:
Triester Straße ON282 bis ON354-356

Dauer:
Ganzjährige gebührenpflichtige Parkzone.

Zeitraum::
Montag bis Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr

Hier finden Sie die Verordnung zur Parkabgabeordnung.

Zone 9 – Anton Benya Siedlung

Betrifft::
Anton Benya Straße
Südheide.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum::
Werktags Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie in Kürze die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

Zone 10 – Volksschulparkplatz

Betrifft::
Volksschulparkplatz, Grundstücksnummer 353/2.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum::
Werktags Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00 Uhr
Ausgenommen sind Samstag, Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone.

Zone 11 – Schlossparkplatz Ostseite

Betrifft::
Ostseite des Schlosses Vösendorf in der südlichsten der drei Parkplatzbuchten.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 90 Minuten.

Zeitraum::
Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone.