Kurzparkzone NEU
Kurzparkzone NEU
Um auf den Verkehrsdruck aus Wien zu reagieren, hat der Vösendorfer Gemeinderat einstimmig neue Kurzparkzonen verordnet. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte zu den einzelnen Zonen und können weiters die dazugehörigen Verordnungen einsehen.
Für Anrainer mit Hauptwohnsitz in den betroffenen Gebieten wurden Ausnahmegenehmigungen geschaffen. In den davor bestehenden Kurzparkzonengebieten wurden bereits seit einigen Jahren Parkberechtigungen ausgestellt. Diese Parkberechtigungen behalten bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Es besteht die Möglichkeit für zwei mehrspurige Fahrzeuge, die auf Anrainer dieser Zonen angemeldet sind, kostenfrei eine Parkberechtigung online oder im Bürgerservice der Marktgemeinde Vösendorf zu beantragen. Es wird eine Verwaltungsabgabe und eine Bundesabgabe durch die Gemeinde eingehoben. Diese Parkberechtigung ist dann jeweils vom Tag der Ausstellung an gerechnet für den Zeitraum von zwei Jahren gültig. Auch wenn Sie ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung besitzen (Bestätigung des Unternehmens muss vorgelegt werden), in dem betroffenen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie für dieses Kraftfahrzeug eine Parkberechtigung für zwei Jahre beantragen.
Sie können Ihre Parkberechtigung nun auch online beantragen.