Kurzparkzone NEU

Kurzparkzone NEU

Kurzparkzone NEU

Um auf den Verkehrsdruck aus Wien zu reagieren, hat der Vösendorfer Gemeinderat einstimmig neue Kurzparkzonen verordnet. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte zu den einzelnen Zonen und können weiters die dazugehörigen Verordnungen einsehen.

Für Anrainer:innen mit Hauptwohnsitz in den betroffenen Gebieten wurden Ausnahmegenehmigungen geschaffen. In den davor bestehenden Kurzparkzonengebieten wurden bereits seit einigen Jahren Parkberechtigungen ausgestellt. Diese Parkberechtigungen behalten bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Es besteht die Möglichkeit für zwei mehrspurige Fahrzeuge, die auf Anrainer:innen dieser Zonen angemeldet sind, kostenfrei eine Berechtigungskarte bzw. Plakette im Bürgerservice der Marktgemeinde Vösendorf zu beantragen. Diese Parkberechtigung ist dann jeweils vom Tag der Ausstellung an gerechnet für den Zeitraum von zwei Jahren gültig. Auch wenn Sie ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung besitzen (Bestätigung des Unternehmens muss vorgelegt werden), in dem betroffenen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie für dieses Kraftfahrzeug eine Parkberechtigung für zwei Jahre beantragen.

Sie können Ihre Parkberechtigung nun auch online beantragen.

 

 

Hier finden Sie bald einen Übersichtsplan mit den gültigen Kurzparkzonen und der jeweiligen Nummerierung.

 

 

Zone 1 – Haidfeldsiedlung

Betrifft:
Östliche Seite der Schönbrunner Allee entlang der ON1-ON77, Franz Schubert-Gasse, Karl Weiss-Gasse, Haidfeldstraße, Raimundgasse, Stefan Brauneder-Gasse, Franz Spiegel-Gasse, Franz Gruber-Gasse, Heinrich Tröber-Gasse, Fritz Schmerold-Gasse, Jakob Janisch-Gasse und Am Haidegrund.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum:
Werktags Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

 

Zone 2 – Kalesasiedlung

Betrifft:
Westliche Seite der Schönbrunner Allee entlang der GstNr. 40/133, 20/5, 15/3, Dr. Pertich-Gasse, Schweizergasse, Sperlinggasse, Baslergasse.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum:
Werktags Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

 

Zone 3  – Marktviertel

Betrifft:
Marktstraße, Konsumstraße und Ortsstraße ON1-ON51.

Dauer:
Ganzjährige gebührenpflichtige Parkzone.

Zeitraum:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Hier finden Sie die Verordnung zur Parkabgabeordnung.

 

Zone 4 – Dr. Karl Renner-Gasse

Betrifft:
Dr. Karl Renner-Gasse

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 90 Minuten.

Zeitraum:
Montag bis Sonntag von 07:00 bis 23:00 Uhr

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

 

Zone 5 – Roseggersiedlung

Betrifft:
Wilhelm Hafenscher-Gasse, Am Petersbach, Weinberggasse, Rossödengasse, Leopold Stipcak-Gasse, Mitterberggasse.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum:
Werktags Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.

 

Zone 6 – Marktviertel (Dr. Robert Firneis-Straße)

Betrifft:
Dr. Robert Firneis-Straße.

Dauer:
Ganzjährige gebührenpflichtige Parkzone.

Zeitraum:
Montag bis Sonntag von 00:00 bis 24:00 Uhr

Hier finden Sie die Verordnung zur Parkabgabeordnung.

 

Zone 7 – Schönbrunner Allee/Ortsstraße

Betrifft:
Schönbrunner Allee entlang GstNr. 1659/6, Leopold Mandl-Gasse, Schönbrunner Allee und Ortsstraße im Bereich GstNr. 1655/5, Ortsstraße entlang GstNr. 1655/14 von ON34-ON38, Ortsstraße entlang GstNr. 1655/10, Ortsstraße ON101-ON121, Ortsstraße entlang GstNr. 414/2.

Dauer:
Gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 180 Minuten.

Zeitraum:
Werktags Montag bis Freitag von 08:00 bis 21:00 Uhr
Werktags Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage

Hier finden Sie die Verordnung der Kurzparkzone und die Gebietsabgrenzungsverordnung.