Kurzparkzone NEU
Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens in Vösendorf, seit Einführung der Kurzparkzone der Stadt Wien im März 2022 und der damit verbundenen Parkplatzknappheit in Vösendorf, hat der Gemeinderat einstimmig neue Kurzparkzonen verordnet.
Für AnrainerInnen mit Hauptwohnsitz in den betroffenen Gebieten wurden Ausnahmegenehmigungen geschaffen. Die Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung unterliegt dem NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif. Die aktuellen Gebühren hierfür belaufen sich auf EUR 14,30 Bundesgebühr und EUR 9,80 Verwaltungsabgabe.
In den davor bestehenden Kurzparkzonengebieten wurden bereits seit einigen Jahren Parkberechtigungen ausgestellt. Diese Parkberechtigungen behalten weiter bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Es besteht die Möglichkeit für zwei mehrspurige Fahrzeuge, die auf AnrainerInnen dieser Zonen angemeldet sind, kostenfrei eine Berechtigungskarte bzw. Plakette im Bürgerservice der Marktgemeinde Vösendorf zu beantragen. Diese Parkberechtigung ist dann jeweils vom Tag der Ausstellung an gerechnet für den Zeitraum von zwei Jahren gültig. Auch wenn Sie ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung besitzen (Bestätigung des Unternehmens muss vorgelegt werden), in dem betroffenen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie für dieses Kraftfahrzeug eine Parkberechtigung für zwei Jahre beantragen.
Parkzone Marktviertel (“Grüne Zone”):
Im Bereich der Marktstraße, Konsumstraße und Ortsstraße (Hausnummer 1-51/beidseitig) wurde die Parkzone Marktviertel beschlossen. In dieser Zone wird für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr, sowie Samstag, ganzjährig in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Parkabgabe eingehoben. Ebenso wurde für die Dr. Robert Firneis-Straße die Parkzone Marktviertel beschlossen. Jedoch wird hier für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen von Montag bis Sonntag, ganzjährig in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr eine Parkabgabe eingehoben.


Abgabenfreie Kurzparkzonen (“Blaue Zone”):
Mit einer Parkdauer von 90 Minuten im Zeitraum werktags Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr, werktags Samstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage wurden für folgende Straßenzüge verordnet:
Haidfeldsiedlung und Kalesasiedlung:
östliche Seite der Schönbrunner Allee entlang der Hausnummer 1 bis 77; Franz Schubert- Gasse; Karl Weiss- Gasse; Haidfeldstraße; Raimundgasse; Stefan Brauneder- Gasse; Franz Spiegel- Gasse; Franz Gruber- Gasse; Heinrich Tröber- Gasse; Fritz Schmerold- Gasse; Jakob Janisch- Gasse und Am Haidegrund; westliche Seite der Schönbrunner Allee Hausnummer 2 bis 22 und 34; Dr. Pertich-Gasse; Schweizergasse; Sperlinggasse; Baslergasse
Roseggersiedlung:
Wilhelm-Hafenscher-Gasse, Am Petersbach, Weinberggasse, Rossödengasse, Leopold Stipcak-Gasse, Mitterberggasse
weiters:
Ortsstraße (Hausnummer 53-121/beidseitig); Ortsstraße 34 bis Ortsstraße 38 sowie Schönbrunner Allee 83.
Dr. Karl Renner-Gasse (gebührenfreie Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 90 Minuten im Zeitraum Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr)









