Anmeldung: Vermietung Turnsaal
Formular-Titel

Anmeldung: Vermietung Turnsaal

Abteilung

Innere Verwaltung & Bürgerservice
E-Mail Adresse: info@voesendorf.gv.at

Parteienverkehr

Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 – 18:00 Uhr

Bürgerservice

Montag von 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr

Datum
19.03.2024

Informationsblatt für die Benützung des Turnsaales Volksschule Vösendorf 

1. Im Interesse der Sicherheit werden Sie ersucht, sich vor Kurs- bzw. Trainingsbeginn über die Fluchtwegsituation zu informieren. 

2. Die Benützungsbewilligung gilt nicht an schulfreien Tagen (Schulferien bzw. schulautonomen Tage). 

3. Das Rauchen ist im Schulgebäude nicht gestattet. 

4. Die Benützungsbewilligung ist nicht übertragbar. Eine Untervermietung ist untersagt. 

5. Wir bitten Sie, die zur Benützung überlassenen Räume und alle Einrichtungsgegenstände widmungsgemäß und schonend zu behandeln. 

6. Für Schäden an Sachen und Personen im Zusammenhang mit der Benützung haften Sie unbeschränkt. 

7. Die Marktgemeinde Vösendorf übernimmt für Geld, Wertgegenstände und Kleidung keinerlei Haftung. Dies gilt auch in vollem Umfang für jede Art von Verletzungen. Diesbezüglich hält der Benutzer die Marktgemeinde Vösendorf schad- und klaglos. 

8. Der Fußboden des Turnsaals darf mit Straßenschuhen nicht betreten werden. Die Turnhallenbenützung ist nur mit gereinigten Hallensportschuhen, die auf dem Turnsaalboden keine Spuren hinterlassen, gestattet. 

9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung der beantragten Benützungszeit. Die Marktgemeinde Vösendorf behält sich die Zuweisung nach freien Zeiten und im Hinblick auf ein breites Angebotsspektrum vor. 

10. Für den Schlüssel des Turnsaals ist eine Kaution in der Höhe von € 100,– zu hinterlegen. 

11. Beim Verlassen des Turnsaals bzw. des Gebäudes müssen alle Türen wieder entsprechend versperrt werden. 

12. Die Benützungsbewilligung gilt vorbehaltlich der nicht möglichen Durchführbarkeit aufgrund von behördlichen Vorgaben betreffend der Corona-Pandemie. Die aktuellen Vorgaben der Bundesregierung in Bezug auf die Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus sind unbedingt einzuhalten.