Meldewesen

Informationen für Meldepflichtige

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Öffentliche Urkunde Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden. (Reisepass/Geburtsurkunde)
  • “Antrag-Meldezettel” – ausgefüllt und vom Unterkunftgeber und Unterkunftnehmer unterfertigt.
  • Bei Neugeborenen: Geburtsurkunde
  • Bei Nebenwohnsitz: Wählerevidenzblatt

 

Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen:

  • Reisedokument (z. B. Reisepass)
    wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein „weiterer Wohnsitz“ wird, ist vor oder gleichzeitig mit Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes eine Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erforderlich.


Für den Inhalt des Meldezettels ist immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel auf Vollständigkeit und Richtigkeit, auch dann, wenn er von der Behörde ausgefertigt wird.


Wann handelt es sich um einen Hauptwohnsitz?

Ihr Hauptwohnsitz bezeichnet jene Unterkunft, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen (Aufenthaltsdauer, Lage und Weg in Richtung des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen Familienmitglieder und deren soziale und berufliche Zentren, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften) zu machen; trifft diese Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben. Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die „Wählerevidenz“ sowie für andere Rechtsbereiche (z. B. Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich.

Wenn Sie einen bisherigen Wohnsitz in Österreich hatten und einen neuen Hauptwohnsitz in Vösendorf anmelden, wird die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes von uns durchgeführt. Sie müssen die Abmeldung nicht selbst durchführen. Dies gilt auch für eine Ummeldung ihres bisherigen Wohnsitzes in einen Nebenwohnsitz (im Zuge der Anmeldung in Vösendorf).

Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z. B. Kfz-Zulassung) begründen kann.

Zugehörige Formulare: