Beihilfe aus Katastrophenschutzfonds

Beihilfe aus Katastrophenschutzfonds

In den vergangenen Tagen war ganz Niederösterreich von schweren Unwettern betroffen und es sind dabei zahlreiche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurungen aufgetreten.

Laut der geltenden Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden sind Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften formlos bei jener Gemeinde zu melden, in deren Gemeindegebiet das Schadensereignis eingetreten ist.

Die wichtigsten Informationen finden Sie auf der Website der Landes Niederösterreich.

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