Ab dem 10. Schuljahr werden Schüler der Marktgemeinde Vösendorf pro Schuljahr mit einer Schülerbeihilfe von EURO 150,– gefördert.
Voraussetzung:
aufrechter Hauptwohnsitz in Vösendorf
Positives Abschlusszeugnis für die zu fördernde Schulstufe
Antragstellung:
Formlos ab Abschluss der zu fördernden Schulstufe bis zum Ende des Haushaltsjahres (1.8.-31.12.) inklusive Meldezettel und positives Abschlusszeugnis
Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Vergabe einer Schülerbeihilfe:
Anspruchsberechtigt sind nur Erziehungsberechtigte von Schülern, die im Monat nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze bei der Sozialversicherung verdienen (selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit) und das Familieneinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen einen Betrag von € 2.000,– netto pro Monat (ohne Familienbeihilfe, Ausgleichszuschläge und Hilflosenzuschuss) nicht übersteigt. Bei Beantragung der Schülerbeihilfe ist ein Einkommensnachweis zu erbringen!