Hundeabgabe

Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe

Für das Halten von Hunden wird eine Abgabe wie folgt eingehoben:

  • für Nutzhunde jährlich EUR 6,54 pro Hund
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde im Sinne der§§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich EUR 65,40 pro Hund
  • für alle übrigen Hunde jährlich EUR 30,00 pro Hund

 

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen eines Monats nach dem Tag der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Informationen zum neuen NÖ Hundehaltegesetz finden Sie bei den weiterführenden Links

Zugehörige Formulare:

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