Informationsfreiheitsgesetz
Mit 1. September 2025 ist in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (kurz „IFG“) in Kraft getreten, welches das bisherige Amtsgeheimnis abgelöst hat und das Ziel verfolgt, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen von allgemeinem Interesse zu erleichtern. Mit diesem Gesetz wurde sowohl die proaktive Veröffentlichungspflicht eingeführt als auch das Grundrecht auf Informationszugang für Informationen von allgemeinem Interesse geschaffen.
Proaktive Veröffentlichungspflicht
Die Marktgemeinde Vösendorf stellt jene Informationen, die von allgemeinem Interesse sind, der Vösendorfer Bevölkerung in verschiedenen Formen zur Verfügung. Diese werden sowohl auf der offiziellen Website der Marktgemeinde Vösendorf als auch im bundesweiten Informationsregister unter www.data.gv.at veröffentlicht. Nachfolgend wird auszugsweise ein Überblick über Informationen von allgemeinem Interesse aus der Marktgemeinde Vösendorf gegeben:
- Amtsblätter: Übersicht aller Gemeindemitteilungen.
- Geschäftseinteilung Verwaltung: Übersicht aller Fachabteilungen innerhalb der Gemeindeverwaltung.
- Geschäftseinteilung Politik: Übersicht aller Kommunalpolitiker.
- Gutachten: Übersicht im Downloadbereich verfügbar.
- Öffentliche Gemeinderatsprotokolle: Übersicht aller Protokolle.
- Verordnungen: Übersicht aller Verordnungen.
- Finanzen: Übersicht aller Voranschläge und Rechnungsabschlüsse.
Grundrecht auf Informationszugang
Neben der proaktiven Veröffentlichungspflicht hat der Gesetzgeber mit dem Informationsfreiheitsgesetz das Grundrecht auf Informationszugang geschaffen. Ein Informationszugang ist allerdings nur dann vorgesehen, sofern der Informationserteilung keine gesetzlich definierten Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Zu diesen Geheimhaltungsgründen gehören beispielsweise der Datenschutz oder der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Im Falle, dass Sie einen Antrag auf Informationszugang gemäß § 2 IFG bei der Marktgemeinde Vösendorf einbringen möchten, so können Sie dies hier tun.
Im Falle, dass Sie einen Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides gemäß § 11 IFG bei der Marktgemeinde Vösendorf einbringen möchten, so können Sie dies hier tun.