Gegen Vorlage des Einberufungsbefehls werden einmalig EURO 72,67 als Wehrdienstentschädigung ausbezahlt.
Voraussetzung:
aufrechter Hauptwohnsitz in Vösendorf
Marktgemeinde Vösendorf, A-2331 Vösendorf, Schlossplatz 1
Eingangsvermerk
Bürgerservice
E-Mail Adresse: info@voesendorf.gv.at
Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 – 18:00 Uhr
Montag von 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Gegen Vorlage des Einberufungsbefehls werden einmalig EURO 72,67 als Wehrdienstentschädigung ausbezahlt.
Voraussetzung:
aufrechter Hauptwohnsitz in Vösendorf