Leben und Wohnen in Vösendorf

Leben und Wohnen in Vösendorf

So funktioniert die Bebauung in Niederösterreich

Das NÖ Raumordnungsgesetz und die NÖ Bauordnung legen fest, was und wie auf verschiedenen Grundstücken gebaut werden darf.

Der Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan regelt, wie die einzelnen Flächen genutzt werden sollen, und wird von der Gemeinde mit Hilfe eines Ortsplaners erstellt. Im Flächenwidmungsplan werden 3 Gruppen ausgewiesen: Bauland, Grünland und Verkehrsfläche. In sogenannten Aufschließungszonen darf kein Bauwerk errichtet werden, bevor die Freigabevoraussetzungen erfüllt werden. Auf dieser Basis kann der Gemeinderat einen Bebauungsplan verordnen. Dieser enthält die Regeln für die Bebauung und für die Verkehrserschließung.

 

Der Bebauungsplan

Bestehende Bebauungspläne dürfen nicht aufgehoben, sondern nur abgeändert oder ersetzt werden. Im Bebauungsplan ist für das Bauland als Mindestinhalt folgendes festzulegen: die Straßenfluchtlinien, die Bebauungsweise und die Bebauungshöhe oder die höchstzulässige Gebäudehöhe. Die Straßenfluchtlinie regelt vor allem die Grenzen der öffentlichen Straßen zu angrenzenden Privatgrundstücken. Die Bebauungsweise regelt die Anordnung der Hauptgebäude auf dem Grundstück und kann geschlossen, gekuppelt oder offen sein. Die Bebauungsdichte ist das Verhältnis der bebauten Fläche der Gebäude zur Gesamtfläche des Grundstücks.

 

Änderungen seit Juni 2021

Mit den Änderungen der Bebauungsvorschriften vom Juni 2021 ist uns ein entscheidender und zukunftsweisender Schritt für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde gelungen. Die ungezügelte Verbauung von Grünland, die ausufernde Bodenversiegelung und die zunehmende Belastung unserer
Infrastruktur gehören mit unseren neuen Vorschriften der Vergangenheit an. Weiterführende Infos entnehmen Sie unseren Infobroschüren im Downloadbereich.