Kommunalsteuer

Diese Steuer ist eine Selbstbemessungsabgabe und immer am 15. des Folgemonates im Auftrag der Gemeinde an den GVA Mödling (Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz für den Bezirk Mödling) zu entrichten. Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage (= Bruttolohnsumme). Der Freibetrag von € 1.095,– kann von einem Unternehmen von der monatlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden, wenn die Gesamtbemessungsgrundlage im betreffenden Kalendermonat € 1.460,– (Freigrenze) nicht übersteigt.

Für jedes abgelaufene Kalenderjahr ist bis 31. März des Folgejahres eine, nach Kalendermonaten aufgegliederte Steuererklärung abzugeben.

Die Kommunalsteuer ist ausschließlich auf das Konto AT17 3225 0000 0160 2325 des GVA zu entrichten!

Link zum GVA Mödling: GVA Mödling Website