Gemeinderatswahl 2025

Gemeinderatswahl 2025

Auflösung des Gemeinderates
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Mai 2025 den Gemeinderat der Marktgemeinde Vösendorf aufgelöst.
Im Amt bleiben die Bürgermeisterin, Vizebürgermeisterin und die verbliebenen geschäftsführenden Gemeinderäte, um sicherzustellen, dass unaufschiebbare Geschäfte der Gemeinde besorgt werden. Den gesetzlichen Vorgaben wird damit Genüge getan, bis ein neuer Gemeinderat konstituiert wird. Die Bürgermeisterin wird in den kommenden Wochen und Monaten die politischen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erledigen, um die Gemeinde in ruhige Fahrwasser zu führen.

Neuwahltermin
Der Termin für die vorgezogene Gemeinderatswahl ist Sonntag, der 21. September 2025.

 

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr (21.09.2009) vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und mit 02.06.2025 den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Vösendorf haben.

Um den bettlägerigen und den in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten die Ausübung des Wahlrechtes zu erleichtern, wird eine besondere Wahlbehörde tätig werden, die die Personen während einer festgesetzten Wahlzeit aufsuchen. Die Ausübung des Wahlrechtes vor einer besonderen Wahlbehörde ist nur mit Wahlkarte möglich.

 

Zwei Wege zu Ihrer Stimmabgabe

Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal:
Informationen zu Ihrem Wahllokal und die Wahlzeiten finden Sie in der „Amtlichen Wahlinformation“, die Ihnen postalisch zugestellt wird. Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie diese Wahlinformation sowie einen „amtlichen Lichtbildausweis“ bitte in das Wahllokal mit.

Info für den Wahlsprengel 4:
Aufgrund von Umbauarbeiten im Areal des Kaufpark Vösendorf ist der Südeingang zum Gebäude (Marktstraße-seitig) gesperrt. Sie erreichen das Wahllokal für den Wahlsprengel 4 über die Westseite des Gebäudes (siehe Grafik).

 

Abstimmen mit Wahlkarte:

  • unmittelbar nach Ausstellung in Ihrer Gemeinde
  • per Briefwahl, die Wahlkarte muss spätestens am 21.09.2025, um 6:30 Uhr, bei der Gemeinde einlangen.
  • durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde,
  • beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde mit Wahlkarte
  • oder Sie können Ihre unterschriebene und verschlossene Wahlkarte am Wahltag während der Öffnungszeiten in Ihrem Wahllokal abgeben oder durch Boten überbringen lassen.

 

Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nicht per Telefon beantragt werden können!
Falls Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein sollten, in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abzugeben, können Sie eine Wahlkarte anfordern. Mit dieser können Sie Ihr Stimmrecht auch außerhalb der Wahlzeiten ausüben. Beantragen Sie diese möglichst frühzeitig, damit die Zustellung an Sie rechtzeitig erfolgen kann.

  1. Persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen (Lichtbildausweis erforderlich!)
  2. Elektronisch über www.meinewahlkarte.at
  3. schnelle und einfache Antragstellung rund um die Uhr
  4. kein persönlicher Amtsweg – keine Wartezeiten – barrierefrei
  5. E-Mail-Verständigung nach erfolgreicher Antragstellung und Wahlkartenausstellung

 

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Identität bei der Antragstellung mit digitaler Signatur, mit Eingabe der Reisepassnummer oder mit der Eingabe Ihres persönlichen Antragscodes bestätigen müssen!

 

Wichtig

  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online Anträge ist Mittwoch, der 17.09.2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, schriftliche Anträge bis Freitag, den 19.09.2025, 12:00 Uhr.
  • Persönliche Antragstellung bis Freitag, den 19.09.2025, 12:00 Uhr.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 21.09.2025, um 6:30 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde einlangen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag im Wahllokal der für Sie zuständigen Sprengelwahlbehörde abzugeben oder durch Boten überbringen zu lassen.

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