Stellungnahme der Marktgemeinde Vösendorf

Stellungnahme der Marktgemeinde Vösendorf

Die Marktgemeinde Vösendorf möchte zu Gerüchten und Behauptungen, betreffend angeblichen Ungereimtheiten bei der Gemeinderatswahl vom 5. Mai 2024, Stellung nehmen.

Der Vorwurf, es gab bis zu 600 kurzfristige Wohnsitz-Anmeldungen, muss hierbei adressiert werden. Bei diesem Vorwurf wird insinuiert, dass Mitarbeiter der Verwaltung wissentlich oder unwissentlich zu einer Manipulation des Wahlergebnisses beigetragen haben. Diesen Vorwurf weist die Marktgemeinde Vösendorf auf das schärfste zurück.

Die Zahl der Wahlberechtigten ist jeweils abhängig von den gesetzlichen Regelungen der Wahlen.

  • Bei einer Gemeinderatswahl sind alle EU-Bürger mit einem aufrechten Hauptwohnsitz in Vösendorf wahlberechtigt, ohne einen Antrag stellen zu müssen.
  • Bei Nationalratswahlen sind EU-Bürger nicht wahlberechtigt, sondern nur österreichische Staatsbürger.
  • Bei EU-Wahlen sind EU-Bürger wahlberechtigt, müssen dafür jedoch einen Antrag stellen. Dieses Angebot haben in Vösendorf bei der letzten Wahl knapp zwei Dutzend Personen in Anspruch genommen.

 

Durch diese Regelungen ist es nicht verwunderlich, dass die Anzahl der Wahlberechtigten bei der letzten Gemeinderatswahl deutlich höher ausgefallen ist als bei anderen Wahlen. Das hat jedoch nichts mit einer großangelegten Aktion von kurzfristigen Anmeldungen zu tun, um Parteien zu unterstützen.

Die Mitarbeiter der Marktgemeinde Vösendorf unterstützen die Wahlbehörde beim Ablauf. Es wurden keinerlei Missstände festgestellt und von allen Anwesenden bestätigt und schriftlich festgehalten.

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