Vergabe von Stiftungsleistungen
Aus der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung, Stiftung Waisenhaus, Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien und der Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich werden Beihilfen vergeben.
Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe. Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.