Kindergarten
In Vösendorf stehen Ihnen 3 NÖ Landeskindergärten zur Verfügung:
Landeskindergarten Schlosspark
Leitung Sonja Forstner
01/699 44 50
Landeskindergarten Mühlgasse
Leitung Claudia Kasparek
01/699 29 34
Landeskindergarten Badgasse
Leitung Maria Pichler
0689/0506309
Anmeldung:
Das Anmeldeformular ist ausgefüllt bei der Marktgemeinde Vösendorf bis spätestens Ende Februar vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahrs abzugeben. Eine Anmeldung ist keine Zusage zur Aufnahme.
Aufnahme:
Eine Aufnahme in einen NÖ Landeskindergarten ist frühestens ab 2 Jahren möglich.
Bei der Kindergartenzuteilung wird grundsätzlich der nächstgelegene Kindergarten des Hauptwohnsitzes des Kindes herangezogen. Bitte beachten Sie, dass bei Aufnahme das Kind und mindestens ein Elternteil mit Hauptwohnsitz in Vösendorf gemeldet sein müssen.
Bitte achten Sie bei der Auswahl der bevorzugten Kinderbetreuungseinrichtung darauf, dass der NÖ Landeskindergarten Badgasse nur Kinder im Alter von über 3 Jahren aufnimmt und dieser bis max. 16:00 Uhr geöffnet hat. Der NÖ Landeskindergarten Badgasse wird demnächst um 3 Gruppen erweitert. Geplante Fertigstellung: 1. Quartal 2026.
Gruppeneinteilungen:
Die Gruppeneinteilung obliegt der zuständigen Kindergartenleitung. Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren werden in “Kleinkindergruppen” betreut. Ab dem 3. Geburtstag, spätestens jedoch mit Ende des Kindergartenjahres, ist ein Wechsel in die “allgemeine Kindergartengruppe” vorgesehen. Dort werden Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut. Die Aufnahme von 2-jährigen Kindern ist aktuell im NÖ Landeskindergarten Schlosspark und im NÖ Landeskindergarten Mühlgasse möglich!
Öffnungszeiten & Kosten:
Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern.
Bildungszeit ist von Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr. Vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr wird ein Kostenbeitrag verrechnet. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat wie folgt:
- bis 20 Std. EUR 60,-
- bis 40 Std. EUR 85,-
- bis 60 Std. EUR 115,-
- über 60 Std. EUR 125,-
Der Materialbeitrag beträgt mtl. EUR 19,-. Pro Mahlzeit werden EUR 4,10 verrechnet.
Ferienbetreuung:
Kindergartenferien richten sich nach dem NÖ Pflichtschulgesetz 2018. Die Marktgemeinde Vösendorf bietet, bei ausreichendem Bedarf, eine Betreuung in den Semester- und Osterferien an. In den Sommerferien findet eine Betreuung während der ersten 4 Wochen und der letzten 4 Wochen statt.
Abmeldung:
Abmeldungen vom Kindergarten sind schriftlich bei der Marktgemeinde Vösendorf bekanntzugeben.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Raphaela Hörmann gerne zur Verfügung.