Kindergarten

In Vösendorf stehen Ihnen 3 NÖ Landeskindergärten zur Verfügung:

Landeskindergarten Schlosspark
Leitung Sonja Forstner
01/699 44 50

Landeskindergarten Mühlgasse
Leitung Claudia Kasparek
01/699 29 34

Landeskindergarten Badgasse
Leitung Michaela Pscheidl
0689/0506309

 


 

Anmeldung:

Das Anmeldeformular ist ausgefüllt bei der Marktgemeinde Vösendorf bis spätestens Ende Februar vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahrs abzugeben. Eine Anmeldung ist keine Zusage zur Aufnahme.

 

Aufnahme:

Eine Aufnahme in einen NÖ Landeskindergarten ist frühestens ab 2 Jahren möglich. 

Bei der Kindergartenzuteilung wird grundsätzlich der nächstgelegene Kindergarten des Hauptwohnsitzes des Kindes herangezogen. Bitte beachten Sie, dass bei Aufnahme das Kind und mindestens ein Elternteil mit Hauptwohnsitz in Vösendorf gemeldet sein müssen.

Bitte achten Sie bei der Auswahl der bevorzugten Kinderbetreuungseinrichtung darauf, dass der NÖ Landeskindergarten Badgasse nur Kinder im Alter von über 3 Jahren aufnimmt und dieser bis max. 16:00 Uhr geöffnet hat.

 

Öffnungszeiten & Kosten:

Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern.

Bildungszeit ist von Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr. Vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr wird ein Kostenbeitrag verrechnet. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat wie folgt:

  • bis 20 Std. EUR 50,-
  • bis 40 Std. EUR 70,-
  • bis 60 Std. EUR 90,-
  • über 60 Std. EUR 100,-

 

Der Materialbeitrag beträgt mtl. EUR 19,-. Pro Mahlzeit werden im NÖ Landeskindergarten Schlosspark EUR 3,60 und im NÖ Landeskindergarten Mühlgasse & NÖ Landeskindergarten Badgasse EUR 3,90 verrechnet. 

 

Förderung:

Die Marktgemeinde Vösendorf fördert den Kostenbeitrag vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr. Das notwendige Formular finden Sie auf unserer Homepage. Die Förderung kann immer nur für das laufende Kindergartenjahr gewährt werden.

 

Ferienbetreuung:

Die Kindergartenferien richten sich nach dem NÖ Pflichtschulgesetz 2018. Die Marktgemeinde Vösendorf ist jedoch bemüht eine durchgehende Betreuung anbieten zu können. Bei ausreichendem Bedarf wird eine Ferienbetreuung angeboten. 

 

Abmeldung:

Abmeldungen vom Kindergarten sind schriftlich bei der Marktgemeinde Vösendorf bekanntzugeben. 

 


 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Raphaela Hörmann gerne zur Verfügung.