Herzlich willkommen bei der Anmeldung zum Vösendorfer Schlossadvent 2026! Bitte beachten Sie, dass dieses Formular lediglich für die Anmeldung der Hütten im Schlosspark dient!
Sollten Sie Interesse an einem Standplatz im Schloss Vösendorf haben, schreiben Sie uns unter mediaevent@voesendorf.gv.at.
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nicht garantiert werden kann. Erst nach Bestätigung vonseiten der Marktgemeinde Vösendorf sind Sie fixer Bestandteil des Vösendorfer Schlossadvents 2026.
Marktzeiten Vösendorfer Schlossadvent 2026:
Öffnungszeiten für Speise- und Getränkehütten:
Öffnungszeiten für Kunsthandwerk:
Rechnungsadresse des Vereins/der Firma:
Informationen zu Ansprechperson und Kontaktinfos
* Die Standbetreiber kommen mit einem eigenen Stand/Wagen. Die Verwendung von eigenen Ständen und Geräten bedarf einer Zustimmung der Marktgemeinde Vösendorf.
Die Marktgemeinde Vösendorf kann die Bereitstellung von zwei Hütten nicht garantieren! Die Bereitstellung von zwei Hütten hängt ab von der Verfügbarkeit der Hütten sowie dem verfügbarem Platz auf dem Marktgelände.
Als kommerziell genutzte Fläche (Verkaufsfläche) gelten z.B. aufgebaute Punschkocher inkl. Ausschank unter einem Pavillon oder Warenpräsentationsflächen.
Als nicht kommerziell genutzte Fläche (Verweilfläche) gelten sämtliche Verweilflächen für unsere Marktbesucher, welche von den Ausstellern geschmückt und gepflegt werden (Stehtische neben den Hütten etc.). Die Flächen müssen von allen Besuchern - unabhängig, wo sie ihre Konsumgüter kaufen - genutzt werden können!
Bitte geben Sie uns Informationen zu Ihrem Warenangebot bekannt. Wir weisen freundlich darauf hin, dass beim Abspielen von Musik der Hüttenbetreiber selbst für eine ordentliche Meldung des Programms bei der AKM zuständig ist.
Die Teilnahmegebühr für den Vösendorfer Schlossadvent berechnet sich pro Woche aus einer Hüttenpauschale pro Hütte zzgl. kommerziell genutzter Verkaufsfläche sowie einer Warenpauschale für den Verkauf von Speisen oder Getränken.
Folgende Pauschalen kommen zur Anwendung:
Die genauen Berechnungsformeln sind wie folgt:
Bei Zusage der Teilnahme seitens der Gemeinde wird eine Rechnung über die gebuchten Leistungen ausgestellt und an die Rechnungsadresse versendet. Die Teilnahmegebühr muss zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung einbezahlt werden, ansonsten verfällt die Anmeldung.
Sollten Einweggüter verwendet werden, ist darauf zu achten, dass diese biologisch abbaubar und ökologisch produziert sind. Plastikeinweg ist unbedingt zu vermeiden!
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die verwendeten Materialen zur Ausgabe von Speisen und Getränken zu überprüfen (z.B. via Produktdatenblätter, Konformitätserklärungen o.Ä.).
Jegliche Sonderaufbauten außerhalb der gemieteten Hütte und/oder Flächen, sowie eigenes Programm (z.B. Musik über eigens mitgebrachte Lautsprecher) sind nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung der Marktgemeinde Vösendorf möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nicht angemeldete und genehmigte Aufbauten abzubauen und nicht angemeldetes oder unpassendes Programm jederzeit zu stoppen.
Bei falschen Angaben zu Flächennutzung (Verkaufsfläche wurde als Verweilfläche deklariert) oder Größe von Sonderaufbauten (genutzte Fläche übersteigt den angemeldeten Bedarf) behält sich die Marktgemeinde Vösendorf das Recht vor, Mehrkosten im Nachhinein zu verrechnen.
Der Hüttenbetreiber verpflichtet sich, während der Veranstaltung einen Feuerlöscher und ein Erste-Hilfe-Kit bereitzustellen. Außerdem darf keine Werbung für politische Parteien oder Gruppierungen betrieben werden. Dies gilt auch für verdeckte Werbung, z.B. das Tragen von Ansteckern usw.
Um einen sicheren und im Rahmen der behördlichen Auflagen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen, ist dem Personal des Organisationsteams der Marktgemeinde Vösendorf im Zusammenhang mit der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten.
Sollten Anweisungen des Organisationsteams wiederholt missachtet oder umgangen werden, behält sich die Marktgemeinde Vösendorf das Recht vor, den/die entsprechenden Verein/Firma von künftigen Veranstaltungen auszuschließen.
Bei Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen im Zusammenhang mit verkauften Produkten, verpflichtet sich Aussteller/Verein/Firma die Marktgemeinde Vösendorf schad- und klaglos zu halten.
Ihre Daten werden nur zur Verarbeitung und Organisation der oben genannten Veranstaltung der Marktgemeinde Vösendorf verwendet. Informationen zum Datenschutz der Marktgemeinde Vösendorf.
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