Ausnahmegenehmigungen Kurzparkzone

Ausnahmegenehmigungen Kurzparkzone

Die Marktgemeinde Vösendorf weist darauf hin, dass die Ausnahmegenehmigungen einiger Anrainer in den Kurzparkzonen noch im heurigen Jahr auslaufen. Für eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung können sie unkompliziert das Onlinetool unter parken.voesendorf.gv.at verwenden, oder sich an das Bürgerservice der Marktgemeinde Vösendorf wenden.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung ohne vorheriger Verlängerung mit Strafe zu rechnen ist. Sollten Sie das Parken auf Eigengrund bevorzugen, so ist eine Ausnahmegenehmigung nicht notwendig. Auf den öffentlichen Parkplätzen ist das Halten und Parken entsprechend der Verordnung der jeweiligen Zone (Parkabgabezone = Gebührenpflichtig; Kurzparkzone = Kostenfrei für 3 Stunden mit Parkuhr) erlaubt. Der Antrag ist durch den Zulassungsbesitzer rechtzeitig im Vorhinein einzubringen. Eine automatische Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zum dauerhaften Parken auf öffentlichen Parkplätzen, in der entsprechenden Zone des Hauptwohnsitzes, findet nicht statt.

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