Der Reparaturbonus

Der Reparaturbonus

 

Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Oder funktioniert Ihre Waschmaschine nicht mehr wie gewohnt?

Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance.
Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher.

 

Was ist der Reparaturbonus?

Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Jene erhalten eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben.

 

Wer kann eine Förderung beantragen und was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich.

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, der für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Nach Einlösung des Bons bei einem Partnerbetrieb, kann ein weiterer Bon beantragt werden, welcher für ein weiteres Gerät genutzt werden kann.

Beispiele für förderungsfähige Geräte: Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchten, Headset, Smartphone, Notebook, Waschmaschine, E-Bikes, Spielzeug, Lautsprecher, Hochdruckreiniger

 

Wie ist der Ablauf?

Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe bei Bezahlung der Rechnung eingelöst werden. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage des Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen.

Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 200 Euro für Reparaturen bzw. maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.

 

Liste der förderungsfähigen Geräte:
https://www.reparaturbonus.at/fileadmin/user_upload/media/reparaturbonus_geraeteliste.pdf

Liste der nicht förderungsfähigen Geräte:
https://www.reparaturbonus.at/fileadmin/user_upload/media/reparaturbonus_negativliste.pdf