Rücksichtnahme in der Natur – Hund und Erholung
Die Natur rund um Vösendorf lädt viele Menschen dazu ein, ihre Zeit im Freien zu verbringen. Zahlreiche Spazier- und Radwege bieten dafür ein breites Angebot. Da es sich bei vielen Freiflächen aber um landwirtschaftlich genutzte Felder handelt, auf denen unsere Landwirte ihre Arbeit verrichten, gilt es einige Dinge zu beachten, um ein reibungsloses Miteinander zu garantieren.
Bitte beachten Sie:
- Feld oder Wiese?
Bepflanzte Getreideflächen sehen oft wie grüne Wiesen aus. Das betreten kann Schäden und geringere Erträge verursachen. - Mit oder ohne Zaun?
Landwirtschaftliche Flächen dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers nicht betreten werden, egal ob eingezäunt oder nicht. - Spaß oder Ärger?
Freizeitaktivitäten wie Drachensteigen oder Schlitten fahren im Winter machen Spaß. Auch hier gilt: darf man gewisse Flächen nutzen oder nicht? Da einige Pflanzen auch überwintern, gilt es Schäden zu vermeiden. - Allgemeingut oder Eigentum?
Feldfrüchte dürfen nicht einfach mitgenommen werden. Sie gehören den Landwirten, die vom Verkauf ihrer Produkte leben.
Verhalten mit Hunden
Hundehalter sind angehalten, einige Verhaltensregeln zu beherzigen. Hunde brauchen viel Bewegung, was auch kein Problem darstellt, solange ihnen kein freier Auslauf auf landwirtschaftliche Nutzflächen gewährt wird. Zudem sind sich viele Hundehalter nicht bewusst, dass Hundekot das Erntegut und somit die Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Hundekot ist eine Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten und kann lebensgefährlich für Nutztiere und Pferde sein. Der Kot sollte daher eingesammelt und sicher entsorgt werden.
Die Faustregel gilt: Hinterlasse öffentliche oder private Flächen so sauber wie Du diese vorzufinden wünscht!
Abfall als Gefahrenquelle
Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es auch, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Sie bergen Verletzungs- und Vergiftungsgefahren für die Tiere und können Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen bewirken. Abfälle in der Natur sind schädlich und gefährlich.
Spiel mit dem Feuer
In Wäldern und in Waldnähe ist das Entzünden von Feuer verboten. Das betrifft auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmernden Gegenständen wie Zündhölzern und Zigaretten. Lagerfeuer im Zuge eines Campingausflugs ist ebenfalls untersagt. Wildes Campen ist generell verboten, mit der Ausnahme, der Grundstücksbesitzer gestattet es. Auch dann gilt: Der Platz soll so sauber zurückgelassen werden, wie er vorgefunden wurde.
Eine weitere Information der Bezirkshauptmannschaft Mödling zum verantwortungsvollen Umgang mit Hunden finden Sie bei den Downloads.