Änderungsverfahren Raumplanung
Änderungsverfahren Bebauungsplan „Ortsstraße“ (GZ: 2331 33 09/24-BP)
- Übernahme von Widmungsänderungen als Kenntlichmachung;
- Abänderung von Bebauungsbestimmungen (Bebauungsdichte, Bebauungsweise, Bebauungshöhe);
- Festlegung und Abänderung von Baufluchtlinien;
- Festlegung von „Bereichen seitlicher oder hinterer Bauwiche”
- Festlegung von Straßenfluchtlinien an denen Ein- und Ausfahrten nicht zugelassen sind
- Abänderung von Anbauverpflichtungen
- Festlegung von Straßenfluchtlinien an denen Ein- und Ausfahrten nicht zugelassen sind
- Streichen einer Freifläche
- Abänderung der Bebauungsweise „freie Anordnung der Gebäude“ („f“)
Die gesamten Auflageunterlagen finden Sie hier.
Änderungsverfahren Örtliches Raumordnungsprogramm „Ortsstraße“ (GZ: 2331 32 09/24-OE)
- Umwidmung von „Bauland-Kerngebiet“ in „Bauland-Kerngebiet“ mit dem Zusatz „maximal 6 Wohneinheiten“
- Umwidmung von „Bauland-Kerngebiet“ in „Bauland–Kerngebiet für nachhaltige Bebauung“ mit Festlegung einer höchstzulässigen Ge-schoßflächenzahl von „1,5“ bzw. „2,1“ und in „Bauland-Kerngebiet“ mit dem Zusatz „maximal 6 Wohneinheiten“
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